Liebe Digitale Ureinwohner, das Neuland ist euer Land.
Ein Piratengedanke von Ernst Preussler
Hohn und Spott ergießt sich gerade über die Bundeskanzlerin. Frau Merkel hat beim Treffen mit Barack Obama das Internet als "Neuland" bezeichnet und die Reaktionen der Netzgemeinde darauf sind so phantasievoll wie erwartbar.
Aus der Sicht eines "Analogen" wie Frau Merkel rechtfertigen mehr als 30 Jahre Existenz diese Bezeichnung, sofern als Vergleich der Aufstieg und Fall diverser menschlicher Imperien zugrunde gelegt wird. Aus der Sicht eines "Digitalen" kommt einem das Internet mit all seiner Dynamik wie ein alter Hut vor. Die Wahrheit läge vermutlich irgendwo in der Mitte, wenn es in diesem Fall überhaupt so etwas wie eine Wahrheit gäbe.
Umlagefinanzierter ÖPNV
Bei ihrem Landesparteitag am 25. und 26. Mai 2013 haben die hessischen Piraten unter anderem eine Richtungsentscheidung zur zukünftigen Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) getroffen. Was genau "umlagefinanzierter ÖPNV" bedeutet, erklärt im folgenden Artikel einer der Antragsautoren, Norbert Rücker. Rücker ist Listenkandidat zur Hessischen Landtagswahl und Direktkandidat im Wahlkreis Darmstadt-Dieburg I, wo er auch seit Jahren als Pirat in der Kommunalpolitik tätig ist.
Der Zeit voraus?
Ein Piratengedanke von Jörg Sobek
Aus den frühen Diskussionen über Urheberrecht im Internetzeitalter hat die Piratenpartei in wenigen Jahren einen umfassenden Ansatz für eine moderne Demokratie entwickelt.
Dazu gehören in erster Linie die Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen und mehr Mitsprachemöglichkeiten. Oft waren Skandale nötig,um die Bedeutung für jeden einzelnen Bürger zu verdeutlichen. Ob Kohl'schesSpendensystem, Konzerne, die in Ministerien an Gesetzestexten mitschreiben oder die hausgemachte Bankenkrise: Selbstherrlichkeit, Korruption und Dummheit lassen sich nur verhindern, wenn weitgehende Transparenz besteht.Nur so können sich Abgeordnete wie Bürger ein fundiertes Urteil bilden. Gute Lösungen sollen eine Chance haben - egal wer sie vorbringt - und schlechte sollen frühzeitig entlarvt werden.
Es ist Wahlkampf - und #ichbinmotiviert!
Ein Piratengedanke von Jens Fricke
Als ich 2009 zum ersten Mal in meinem Leben in eine Partei eintrat, fand ich dort Menschen vor, deren gemeinsam erklärtes Ziel es war, die Freiheit unserer Gesellschaft vor dem drohenden Verfall zu bewahren. Es gab nichts zu gewinnen, keine Visistenkarten, keine Pöstchen, keine Bildchen auf der dritten Seite irgendeiner Lokalzeitung. Aber massenhaft Motivation.
Liebe Netzbürger, wir müssen reden!
Gestern hat der Bundesrat das bereits vor einigen Wochen vom Bundestag abgesegnete Gesetzesvorhaben mit dem sperrigen Namen "Bestandsdatenauskunft" verabschiedet. Noch vor einigen Jahren oder Monaten seid ihr mit uns zusammen wegen unzumutbarer Vorhaben wie Vorratsdatenspeicherung, Zensurgesetz oder ACTA auf die Straße gegangen oder habt das Netz mobil und die deutsche Politik verrückt gemacht.
Vorratsdatenverarbeitung
Ein Piratengedanke von Bernd Preißmann
Heute Mitt
ag war die erste Lesung des Gesetzentwurfs zum Hessischen Transparenzgesetz (HessTG) [1] eingebracht von der SPD. Neben der Tatsache, dass es sich dabei eigentlich “nur” um ein Informationsfreiheitsgesetz handelt, statt um ein wirkliches Transparenzgesetz (siehe letzten Absatz), war die Debatte um diesen Entwurf ziemlich unterirdisch.
In der Debatte kam auch Boris Rhein zur Sprache. Er nannte das Gesetz “Vorratsdatenverarbeitung” und dass es sogar ihm bei diesem Gesetzesvorhaben “schütteln würde” [2]. Aber der Reihe nach. Worum geht es bei diesem Gesetz überhaupt:
Daten und Informationen, die in der Verwaltung anfallen, sollen auf Anfrage veröffentlicht werden und das möglichst kostenfrei oder kostengünstig. Diese Daten fallen bei der Verwaltung sowieso an. Darunter fallen zum Beispiel Verträge mit Firmen, die von der öffentlichen Hand beauftragt wurden. Persönliche Daten, die einen besonderen Schutz genießen, sind von einer Veröffentlichung ausgeschlossen.
Der Rechtsstaat ist im Arsch
Ein Piratengedanke von Julitschka
Vorgestern bin ich über einen Spiegelartikel gestolpert, der berichtet wie eine russische Studentin von Polizisten brachial aus einem Zug befördert wurde, weil sie sich nicht so ausweisen konnte wie es üblich ist. Sie hatte einen gültigen Fahrschein und wollte bis zu ihrer Zielstation weiter fahren und dort die Angelegenheit klären lassen. Sie hatte offensichtlich Angst vor der Polizei und ihren Methoden. Ich verlinke #ausgründen den Spiegelblogpost dazu nicht.
Was mich an dieser Geschichte so dermaßen wütend macht ist, dass sie für mich persönlich der Tropfen ist, der das Fass zum überlaufen bringt. Ich bin kein Mensch, den man leicht aus der Fassung bringt, oder der sich schnell emotional instrumentalisieren lässt. Ich habe auch etwas gegen Heulsusenpolitik. Aber was mir allein das vergangene Jahr zeigt ist, dass wir nicht in einem Rechtsstaat leben, wie ich ihn für mich definiere.
Ratingagenturen entmachten!
Ein Piratengedanke von Kristos Thingilouthis
Weltweit gibt es drei bekannte Ratingagenturen, die deutlich mehr Aufmerksamkeit bekommen als ihnen zusteht. Moody's, Standard & Poor's und Fitch Ratings wurden 1975 von der US-Bankenaufsichtsbehörde als Ratingagenturen zugelassen. Diese drei - ausschließlich auf Profit ausgelegten Unternehmen - bestimmen über Gedeih und Verderb ganzer Staaten, indem sie wen? nach eigenen Regeln deren Fähigkeit bewerten, Kredite zurück zu zahlen.
Tanzverbot am Karfreitag
Ein Piratengedanke von Christian Hufgard
Eines muss ich zugeben: Ich bin Jahr für Jahr erneut erstaunt über die hitzigen Debatten, die sich zu Karfreitag rund um das hessische Feiertagsgesetz entladen. Zur Klarstellung möchte ich eines vorwegschicken: Das Hessische Feiertagsgesetz stammt aus dem Jahr 1971 und verstösst gegen die grundgesetzliche Trennung von Staat und Kirche. Hier werden zwei Religionsgemeinschaften Sonderrechte eingeräumt und bürgerliche Freiheiten eingeschränkt. Auch widerspricht das Tanzverbot jeglicher gelebten Realität, was sich auch darin beweist, dass in zahlreichen Gemeinden und Städten die Ordnungsämter beide Augen und Ohren zudrücken, um die Bevölkerung nicht vollkommen zu vergrätzen. Somit stellen sie sich selber über das Gesetz, zu dessen Einhaltung sie verpflichtet sind.
Jurist Friedmann
Nun, Herr Kollege Friedmann, die Antwort ist eigentlich recht einfach beantwortet. Da gibt es zwei ganz entscheidende Unterschiede.Michel Friedmann: " Wenn Sie morgen früh in einen Plattenladen gehen, und Sie sehen so ne kleine CD oder so was und sie nehmen das einfach mal so mit, so in die Tasche, ist das Diebstahl oder nicht?"Marina Weisband: "Das ist Diebstahl."Michel Friedmann: "Dann erklären Sie diesem nicht so intelligenten Friedmann – ich habe zwar Jura studiert aber in Ihren Augen auch nix kapiert – was ist der Unterschied zwischen einem Plattenladenklau und einem Netzklau?"
Zunächst einmal sind CDs Sachen, Dateien hingegen Daten. "Klauen", bzw. juristisch ausgedrückt: stehlen, kann man allerdings nur Sachen, § 242 StGB. Daten im Netz kann man also schon deshalb weder stehlen noch klauen, weil ihnen die Sacheigenschaft fehlt. Das ist übrigens auch der Grund, warum sich Deutschland beim Kauf der Schweizer Bankdaten-CDs nach deutschen Recht nicht der Hehlerei strafbar gemacht hat (die anderen Straftatbestände lassen wir mal weg, dazu habe ich hier schon was geschrieben).
Zudem stellt jeder Down- oder Upload eine Vervielfältigung der Daten dar. Es entstehen dabei zwei absolut identische Dateien. Im Gegensatz zum Plattenladenklau. Dort hat der Inhaber des Ladens nach dem Diebstahl dieses nach wie vor nur eine existierende Exemplar weniger, welches sich dann in meinem Gewahrsam befindet. Genau diesen Verlust des Eigentums stellt § 242 StGB unter Strafe. Deswegen spricht das Gesetz dort von wegnehmen. Beim Down- noch beim Upload nimmt man nicht weg, man vervielfältigt und belässt dem Eigentümer bzw. Besitzer dessen Exemplar.
Merke: Wer glaubt, auf solche Weise Nichtjuristen süffisant mit angeblich eigenem juristischen Sachverstand vorführen zu wollen, macht sich nicht strafbar. Er macht sich lächerlich.
Schweizer Haftbefehle
Was manchen gestern wie ein Aprilscherz angemutet haben mag, ist indes ernst: Die Schweizer Justiz hat Haftbefehle gegen drei deutsche Steuerfahnder erlassen und mittlerweile sogar Deutschland um Rechtshilfe - sprich: Auslieferung - gebeten. Nach Ansicht des Nachrichtenmagazins "Spiegel" sei es jedoch wenig wahrscheinlich, dass die Schweizer Haftbefehle in Deutschland eine Folge haben. Nach dem Europäischen Auslieferungsabkommen werde nur wegen Handlungen ausgeliefert, für die in beiden Staaten eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr drohe.
Offenbar scheint man beim "Spiegel" der Meinung zu sein, der Aufkauf der CDs sei in Deutschland nicht mit Strafe bedroht. Das halte ich angesichts § 257 StGB für eine gewagte Vermutung. Dort heißt es:
Wer einem anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, in der Absicht Hilfe leistet, ihm die Vorteile der Tat zu sichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.Der Erwerb der CD stellt eine rechtswidrige Tat dar. Dabei braucht man sich nicht auf das Schweizer Recht zu berufen, nach dem ein Verstoß gegen das Bankgeheimnis strafbar ist. Auch im Fundus deutscher Strafnormen findet sich etwas, namentlich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG):
Zu dieser Tat haben die Steuerfahnder auch Hilfe geleistet. Dabei braucht man nicht einmal auf die hier nicht näher nachvollziehbare Behauptung des Schweizer Bundesanwalts Michael Lauber zu beziehen, wonach der konkrete Verdacht bestehe, dass in Deutschland "klare Aufträge zum Ausspionieren von Informationen der Credit Suisse" gegeben wurden. In diesem Fall würden wir sogar von Anstiftung (§ 26 StGB) sprechen müssen. Bleiben wir bei dem, was wir sicher sagen können: dem Ankauf der CDs.§ 17
(1) Wer als eine bei einem Unternehmen beschäftigte Person ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das ihr im Rahmen des Dienstverhältnisses anvertraut worden oder zugänglich geworden ist, während der Geltungsdauer des Dienstverhältnisses unbefugt an jemand zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen, mitteilt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
Tathandlung im Sinne des § 257 StGB ist, dass der Täter (Steuerfahnder) dem Vortäter ("Datendieb") nach dessen Tat in bestimmter Absicht Hilfe leistet, das heißt eine Handlung vornimmt, die objektiv geeignet ist und subjektiv mit der Tendenz vorgenommen wird, die durch die Vortat erlangten oder entstandenen Vorteile gegen Entziehung zu sichern. Der Bundesgerichtshof (BGHSt 4, 107) hat zu § 257 StGB festgestellt:
"Es muss dem Täter, ohne dass dies der einzige Zweck zu sein braucht, darauf ankommen, die Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes zu verhindern oder zu erschweren.Der gesetzmäßige Zustand im Sinn dieser Norm bezieht sich dabei auf die Haupttat.
Nach diesen Vorgaben war der Kauf der sog. "Steuersünder-CDs" sowohl objektiv geeignet als auch subjektiv mit der Tendenz vorgenommen, die CDs sowie die darauf enthaltenen Daten (auch) einem Zugriff der Schweizer Behörden bzw. der berechtigten Bank zu entziehen. Zugleich wurden damit dem Vortäter die Vorteile der Tat durch die Zahlung des vereinbarten Preises gesichert.
Das ganze begegnet einer Straferwartung von bis zu drei Jahren (§ 257 Abs. 2 StGB i.V.m. § 17 Abs. 1 UWG).
Man stelle sich vor, die Steuerfahnder würden ausgeliefert. Man stelle sich weiter vor, diese würden dann "auspacken" und erklären, dass ihrem Tätigwerden Anweisungen vorangegangen waren. War es seinerzeit nicht sogar auf höchster politischer Ebene entschieden worden, die CDs zu kaufen? Was wird die Schweiz dann machen?
Vermutlich werden sich alle Beteiligten darauf verständigen, die Sache unter den Tisch fallen zu lassen. Rechtsstaat hin oder her: Wenn fiskalische Interessen betroffen sind, muss man eben die Fünf auch mal gerade sein lassen.
Willkommen in der rechtsstaatlichen Realität.
Geniale Idee von einem Reddituser Auf einem 3D…
Geniale Idee von einem Reddituser: Auf einem 3D-Fernseher kann man zwei Spielern zwei unabhängige 2D-Bilder zeigen, wenn man bei Shutterbrillen beide Gläser gleichzeitig statt abwechselnd schaltet oder gleich ausgerichtete Polfilter benutzt. Damit kann man dann z. B. ein “Splitscreen”-Spiel für beide Spieler im Vollbild anzeigen. Ich schreib das mal hier auf, falls in zwei Jahren jemand ein Softwarepatent drauf anmelden und jeden erpressen will der die Idee benutzt…
Studentenverbindungen Rechts?
Eigentlich sollte ich gerade für ein Testat lernen und eigentlich sollte ich auch ein Referat vorbereiten. In Anbetracht der Nachrichten der letzten Tage muss ich jedoch zugeben, dass mir das sehr schwer fällt. Auslöser ist der WKR-Ball in Wien. Ich möchte in diesem Text dabei garnicht auf den Ball eingehen, wer dort anwesend war oder nicht, wann und warum er an jenem oder einem anderen Tag stattgefunden hat, oder wer was gesagt hat. Das möchte ich nicht, weil ich selbst nicht persönlich auf dem Ball anwesend war. Somit kann ich nicht aus eigener Sicht berichten und bewerten. Was ich jedoch sehr gut wahrnehmen kann, ist die allgemeine Stimmung im Netz, die dieser Ball ausgelöst hat und wie Verbindungen von außen wahrgenommen werden. Dies betrifft mich in dem Sinne, dass ich mich vor einigen Monaten mit dem Beginn meines Studiums, entschlossen habe, einer Studentenverbindung beizutreten. Genauer genommen einer Burschenschaft, die in der DB (Deutsche Burschenschaft) ist.
Viele der Vorwürfe erscheinen mir dabei nicht gerechtfertigt. Die Problematik beginnt dabei schon sehr früh. Viele wissen garnicht, wie viele verschiedene Formen von Verbindungen existieren. Es gibt nicht nur Burschenschaften, sondern es gibt auch Corps, katholische Verbindungen, allgemein christliche Verbindungen, Turnerschaften, Landsmannschaften, Sängerschaften, freie Verbindungen und und und… Jede davon ist etwas anders aufgebaut, hat andere Ziele und in jeder lebt man “anders” gemeinsam. Die einen z.B. mit Frauen, die anderen ohne, und wieder andere ohne Männer (Die erste Frauenverbindung gab es schon 1899). Mein Grund nach einer Verbindung zu suchen war dabei, dass ich das WG-Leben bereits kannte und neue Erfahrungen sammeln wollte. Ich wollte schauen, ob es Gemeinschaften gibt, die anders leben und vielleicht auch mehr zusammenhalten. Natürlich, gute Freundschaften findet man auch in einer WG und es gibt durchaus Menschen, die ich so kennengelernt habe, die ich nicht missen möchte, aber es gibt häufig auch WGs, wo nicht alles gut läuft… So habe ich in den ersten Tagen, als ich wusste, dass mein Studium bald anfangen wird, einige Verbindungen erst einmal begutachtet und war sehr erstaunt. Die gängigen Vorurteile waren mir bekannt. Erst recht, da ich zuvor massenhaft Forenbeiträge gelesen hatte. Aber bei den Besuchen hab ich ganz andere Menschen vorgefunden als ich erwartet hätte. So machten die Katholiken damals Witze über den Papstbesuch und diesen selber. In einer freien Verbindung traf ich auf ein gemütliche WG, in der es auch viele Frauen gab. In einer weiteren war ausgelassene Party-Stimmung (Es waren die letzten Wochen der Semesterferien). Jede Verbindung war anders und hatte andere Leute. Ich ließ es mir auch nicht nehmen, jede Verbindung über die anderen auszufragen. Wer etwas Menschenkenntnis hat, weiß, dass es geübten Personen nicht schwer fällt, sich zu verstellen. Verblüffenderweise sagten aber alle, dass die anderen Verbindungen, niemanden ausgeschlossen, sehr umgänglich seien. Auf die Frage welche Verbindungen “rechts” seien, und somit gemieden werden müssten, sagten alle, dass es solche nicht gäbe. Selbst von den Freien, die hier in Darmstadt mit einigen Burschenschaften einen leichten… Zwist haben.
Stattdessen berichtete man mir aber, im Besonderen in den besuchten Burschenschaften, dass diese oft als Rechte angefeindet würden. Dabei ist es auch irrelevant, wer sich als Bursche outet. Eine der prägnantesten Erzählungen eines Burschen war darüber, wie er in Frankfurt in Vollcoleur (Mütze, Band, meist Anzug) mit zwei Bundesbrüdern unterwegs war und sie dabei auf dem Weg zum Bahnhof lauthals als Nazis beschimpft wurden. Das interessante Detail dabei ist, dass einer der drei ein Asiate war. Ein Asiate mit rechtsextremistischer Einstellung? Ich muss wohl nicht erwähnen, wie haltlos das ist. Im Übrigen war er nicht der einzige Asiate auf deren Haus. Auch erzählte er mir, dass sie einmal auf einer Demonstration gegen Rechtsextremismus waren, um zu zeigen, was sie von solchen Tendenzen halten. Statt dass man sich mit ihnen unterhielt oder sich ihrer Anwesenheit erfreute, dachte man, dass sie die anwesenden Demonstranten nur “verarschen” wollen. Aber auch von einer Burschenschaft, die Frauen aufnimmt, habe ich ähnliche Geschichten vernommen. Ja, richtig gehört… Es gibt Burschenschaften, die Frauen aufnehmen, aber sie sind selten. So veranstaltet der ASTA hier regelmäßig Vorträge, die gegen Verbindungen im Allgemeinen hetzen. Die Damen erzählten mir, dass, als es zum Thema “Frauenfeindlichkeit in Verbindungen” kam, sie kollektiv aufgestanden seien und sich mit Band und Mütze gezeigt hätten. Man hatte sie nicht einmal zu Wort kommen lassen und sie vollständig ignoriert.
Dem entnehme ich, dass Verbindungen nicht nur in der Regel negativ aufgenommen werden, sondern ihnen nicht einmal die Chance gegeben wird, sich anders zu präsentieren. Aber gut, kommen wir wieder auf die DB Burschenschaften zurück, bzw. allgemein auf die Burschenschaften und den Vorwurf, sie seien rechts und konservativ. Wie bereits erwähnt, es gibt viele Verbindungen und auch viele verschiedene Burschenschaften. Somit sind schon einmal nicht alle konservativ, meine aber zum Beispiel schon. Warum hab ich diese gewählt? Weil gerade in den älteren Burschenschaften noch viele alte Werte erhalten geblieben sind und auch gelebt werden. So vor Allem die gelebte Gemeinschaft, in der man sich unterstützt, sich mit politischen Fragen auseinandersetzt, ein gewisses Ehrgefühl vermittelt und ein Streben nach Freiheit. Das Grundgesetz ist für uns sehr wichtig. Es wird darauf achtgegeben, dass man ehrlich ist, und regelmäßig findet ein Convent statt, auf dem basisdemokratisch diverse Themen entschieden werden, die das Haus oder das Zusammenleben betreffen. Ja richtig, basisdemokratisch, jeder hat die gleichen Rechte und das gleiche Mitbestimmungsrecht. Der Preis dafür? Man muss sich in die Gemeinschaft einbringen wollen. Wie auch in jeder Firma, in jeder Beziehung… eigentlich bei jedem zwischenmenschlichen Kontakt, der längerfristig sein soll/sein muss. Wer dies nicht mag, muss erstens nicht beitreten und zweitens, wenn er gerne trotzdem in eine Verbindung möchte, hat er ein weites Spektrum zur Auswahl, wo die Schwerpunkte anders liegen.
Ebenso wird oft das studentische Fechten angefeindet (Das Studentische Fechten unterscheidet sich gravierend vom Olympischen Fechten!). Eins sei gesagt, ja ich fechte. Wir sind eine schlagende Verbindung. Aber auch das ist in vielen anderen Verbindungen kein Muss. Sängerschaften etwa machen regelmäßige musikalische Abende. Die christlichen Verbindungen lehnen das Fechten aus religiösen Gründen strikt ab und fahren häufig gemeinsam auf Freizeiten. Wieder andere machen so etwas wie Pflicht-(Also ein Muss)Segelfliegen und wieder andere überlassen es einem selbst, ob man Fechten lernen möchte oder nicht. Also auch da gibt es ein sehr breites Spektrum. Der Sinn hinter diesen “Veranstaltungen” ist dabei, das Gemeinschaftsgefühl zu erhöhen. In einer Gesellschaft, in der die Ellenbogenmentalität immer mehr zunimmt, ist das nichts Falsches, wenn nicht sogar etwas Wünschenswertes.
Kommen wir auf die DB (Ein Dachverband in dem 120 Burschenschaften aus Deutschland und Österreich organisiert sind. Andere Verbindungsformen haben andere Dachverbände oder auch gar keine) zurück. Diese wird oft mit dem Vorwurf konfrontiert, dass sie nur Menschen aufnimmt, die sich zum “Deutschtum” bekennen. Vor etwa einem Jahr war dieser Fall in der Presse, als auf dem Burschentag der Antrag gestellt wurde, einen Mannheimer Burschenschafter auszuschließen, da dieser eindeutig chinesischer Abstammung war. Warum steht dieser Paragraph überhaupt bei der DB? Dies kann man auf die Geschichte von Burschenschaften zurückführen. Als sich im 19 Jahrhundert die ersten Burschenschaften bildeten, bestand Deutschland aus vielen kleinen Staaten. Der Traum der damaligen Studenten war es, ein großes geeintes Deutschland zu haben. Mit nur einer Grenze, einer parlamentarischen Monarchie (die Vorstellung der Demokratie war damals selbst für die Burschen noch zu krass), Pressefreiheit und gleichem Gesetz für alle. Das sind alles Andere als verwerfliche Forderungen. Es waren Rebellen, die die Vision einer Landesweiten Einheit hatten.. Zu dieser Zeit, litten die Frühen Burschen dabei unter der französischen Besatzung Napoleons. Auch muss man sagen, dass später, nach dem Krieg gegen Napoleon, auch die Polen ein großes geeintes Land anstrebten. Diese wurden dabei von den deutschen Burschenschaftern unterstützt. Und auch die erste Feier auf der Wartburg fand gemeinsam mit den Franzosen und Polen statt. Die Polen waren jedoch zu diesem Zeitpunkt mit ihrem Vorhaben bereits gescheitert. Meine Eltern erzählten mir übrigens, dass meine Urgroßväter auch “Buxen” waren, die damaligen Verbindungen aber durch den Kommunismus zerschlagen wurden, da Ziele wie Freiheit nicht in die kommunistischen Vorstellungen passten. Die Verbindungen sind derzeit jedoch wieder langsam am Aufblühen (derzeitiger Stand dürfte bei ~24 Verbindungen liegen). Aber wieder zurück zu den alten deutschen Burschen. Auch kannten sie politische Verfolgung, siehe Karlsbader Beschlüsse, bei denen man einen Mord an einem Diplomaten zum vorwand nahm (Heutzutage würden die Medien es wohl einen “terroristischen” Akt nennen), um diverse Rechte zu beschränken und unliebsame politische Richtungen verfolgen zu können.
Später in der Geschichte, viel später, kam dann das NS-Regime an die Macht. Wie reagierten Verbindungen? Ein schönes Beispiel wie die Stimmung war, findet sich beim “Heidelberger Spargelessen”, als ein Corpsstudent sagte, Hitler besitze „ein so großes Maul, dass er den Spargel quer essen könnte“. Man hielt nicht viel davon und da viele ihre Werte nicht aufgeben wollten, lösten sich nicht wenige Verbindungen auf. Andere wiederum wurden vom NS-Regime assimiliert und für dessen Zwecke missbraucht oder Verboten, wie so Vieles zu der Zeit. Dies war dabei jetzt eine Stark gekürzte Version der Geschichte des Verbindungstums. Bedenkt man aber die Geschichte, so erkennt man, das sie das gesamte Repertoire politischer Unterdrückung kennen. Vorstellungen des NS-Regimes passen da nicht hinein. Ich persönlich finde auch, dass die Burschen, die dies wollen, die Ideen ihrer Ahnen mit Füßen treten. Burschenschaften verteidigen somit keine anderen Werte, als es auch die Piraten tun. Der vor einigen Zeilen erwähnte Asiate ist übrigens immernoch in der Mannheimer Verbindung und dürfte zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels glücklicher Fuxmajor sein, und er steht auch zu seinem Bund. Siehe Spiegel: 18.06.11, “Ich war fassungslos”.
Wie schaffte es aber der Antrag, diesen Burschen auszuschließen, überhaupt besprochen zu werden? Nunja, gerade die Piraten sollten das eigentlich kennen. Man kann einen korrekt formulierten Antrag für einen Parteitag nicht verhindern. Das heißt jedoch bei Weitem nicht, dass die Parteibasis hinter jedem gestellten Antrag steht. Aber dadurch, dass die Antragstellende Burschenschaft im Vorfeld auf großen Wiederstand stieß (Anscheinend Bereiten sich Burschenschafter auf Ihre Anträge vor Versammlungen vor… Sollten einige Piraten auch machen), wurde der Antrag in der DB letztendlich zurückgezogen. Man kann an dieser Stelle sogar von einem Leider sprechen, da durch das Fehlen einer Abstimmung, man nicht anhand der Stimmen die Ablehnung zeigen kann.
Wie kommt dann das stark negative Bild von Burschenschaften? Ich denke es ist zum Einen die Unwissenheit. Es gibt viele Vorurteile die sich halten, die aber keine Lobby haben, welche versucht, diese zu entkräften. Stattdessen fallen schwarze Schafe auf, auf die dann der Fokus gesetzt wird. Auch hierbei sollten Piraten wissen wovon ich spreche. Wie gerne versuchen uns die Medien als reine Nerdfraktion darzustellen, die anscheinend auch frauenfeindlich sein soll. Die möglichen Konsequenzen einer solchen Einschätzung sind nicht zu missachten. Durch den negativen Eindruck innerhalb der Gesellschaft schreckt es die richtigen Leute vermehrt ab und lockt tatsächliche Rechte an. Auch dabei dürften einige Piraten mich verstehen, die befürchten, die Piraten würden ihre liberale Position verlieren und eine starken Linksruck erfahren, der weitere stark links orientierte neue Mitglieder anlockt. Ob sie Fuß fassen könnten (egal wo) ist wieder eine andere Frage. Doch rechts sind Verbindungen sicherlich nicht wegen Einzelpersonen. Genausowenig ist die Piratenpartei aufgrund von Bodo rechts, oder die SPD aufgrund von Sarrazin.
Übrigens, Konrad Adenauer, unser erster Bundeskanzler, war Verbindungsstudent einer katholischen Verbindung. Otto von Bismarck, der uns die erste Sozialversicherung brachte, war Corpsstudent. Karl Marx, Verfasser des Kommunistischen Manifests, war erst in einer Landsmannschaft, später bei einem Corps. Friedrich Nietzsche, ein wichtiger Philosoph, war Burschenschafter. Ferdinant Porsche, ebenso Burschenschafter. Max Weber, wichtiger Soziologe, war auch Mitglied in einer Burschenschaft. Thomas Gottschalk ist katholischer Verbindungsstudent und zuletzt, für die Informatiker unter uns, Konrad Zuse gehörte ebenso einer freien Verbindung an. Diese paar Namen sind dabei nur Ausschnitte, es gibt noch viel mehr Personen, an denen durchaus nichts Verwerfliches ist.
Deswegen, bevor ihr gegen Verbindungen hetzt, schaut, welche es in eurer (Uni)Stadt gibt. Besucht 2-3 verschiedene und bildet euch erst dann eine Meinung, aber verlasst euch nicht auf alte Vorurteile. Vorurteile sind bei niemanden angemessen oder fair und das breite Spektrum an verschiedenen Verbindungstypen macht ein Gleichsetzen noch ungerechter. Ich gehe jetzt schon davon aus, dass es nicht lange dauern wird, bis ich von beiden extremen Seiten starken Gegenwind lesen werde. Demnach sowohl von links als auch von rechts, welcher vermutlich sehr plakativ sein wird. Ich hoffe aber das breite Spektrum in der Mitte mit meiner hier vermittelten Botschaft zu erreichen.
HP Pressemitteilung über brennende Laserdrucker frei übersetzt …
HP-Pressemitteilung über brennende Laserdrucker, frei übersetzt: “Heute gab es ungenaue Sensationsberichte über eine mögliche Sicherheitslücke bei einigen HP-Laserdruckern. Spekulationen, dass die Geräte remote angezündet werden können, sind falsch.”
Der "Staatstrojaner" hat jetzt ein Aktenzeichen
"§ 999 BDSG Straftat nach dem Bundesdatenschutzgesetz"Da scheint mein Gesetzestext zum BDSG offenbar ziemlich veraltet, endet er doch bei § 48. Ganz abgesehen von der Tatsache, dass sich die Anzeige eigentlich zentral auf §§ 202a-c StGB stützt. Mal sehen, wie das weitergeht.
Unerwünschte Kunst im Schlosspark
In einem Strafverfahren sieht man sich zuweilen mit eher exotisch anmutenden Rechtsgebieten konfrontiert. Jedenfalls hätte ich nicht erwartet, mich in einem Verfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Sachbeschädigung mit dem KunstUrG beschäftigen zu müssen. Auf das hatte sich ein Polizeibeamter berufen, der bei einer Räumung im mittlerwehile berühmten Stuttgarter Schlosspark meinem Mandanten unsanft dessen Handy entrissen hatte, mit dem dieser den Einsatz filmte. Er habe den Eindruck gehabt, er werde direkt gefilmt, also quasi portraitiert, rechtfertigte sich der Beamte. Das stelle einen Verstoß gegen dieses Gesetzes dar, gegen den er sich mit dem Einsatz einfacher Gewalt habe zur Wehr setzen dürfen. Das Widersetzen meines Mandanten gegen diese Gewalt war Gegenstand der Anklage.
Die Gewalt des Polizisten hätte er sich indes klag- und wehrlos gefallen lassen müssen, meinte die Stuttgarter Justiz. Die Hand an einen Polizisten zu legen, das gehe nun einmal nicht, da waren sich der Beamte sowie der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft einig. Selbst wenn mein Mandant, wie er beteuerte, den Polizisten nicht als solchen erkennen konnte, weil dieser sich von hinten genähert habe. Eine Rechtsauffassung, die dem Gericht so plausibel erschien, wie sie mich überraschte. Wie soll dann der Polizist gefilmt worden sein können? Wozu haben wir dann das schöne KunstUrhG gebraucht?
Zum Spruch kam es glücklicherweise dennoch nicht, da wir uns auf eine Einstellung einigten, nachdem sich u.a. herausgestellt hatte, dass mein Mandant letztlich zufällig dort war. Ob das auch geklappt hätte, wäre er ein sog. „Parkschützer“ gewesen?
Jedenfalls hoffe ich, dass sich die in der Hauptverhandlung dargelegte Rechtsauffassung nicht durchsetzt. Allein schon, weil es schade wäre, nie wieder was vom KunstUrhG zu lesen…
Iranische Geschäftsgepflogenheiten?
Überhaupt nicht zu diesem Eindruck passen wollte dann aber das, was er uns darüber erzählte, wie er mit seinem Schwager, dem in Teheran lebenden Geschäftsführer der GmbH, diese Immobiliengeschäfte angeblich betreibt: Ohne Vorlage eines Exposés, ohne Darstellung der Rentabilität, lediglich aufgrund eines Fotos und des Kaufpreises fliegt man demnach schon mal von Teheran nach Frankfurt, um sich dort die Immobilie anzuschauen. "Man muss das Objekt sehen, nur dann kann man entscheiden." Ah, ja...
Den Begriff "Rentabilitätsfaktor" kannte er nicht. Auch nach Beschreibung, was wir damit meinten, zuckte er nur mit den Schultern. Wirtschaftlichkeitsberechnungen braucht er angeblich auch nicht. Soso...
Das ganze wird verständlich, wenn man den Hintergrund der Anklage kennt: Mein Mandant soll auf Basis von Scheinrechnungen, denen keine reele Leistung zu Grunde gelegen habe, gegen die GmbH vorgegangen sein. Diese Rechnungen bezogen sich, der Leser wird es bereits antizipiert haben, auf Dienste im Zusammenhang mit beabsichtigten Immobilienkäufen. "Dazu wurde uns aber nur ein Bild und ein Kaufpreis genannt, mehr haben wir nicht bekommen. Nachdem wir uns die Objekte angeschaut hatten, haben wir Abstand von einem Kauf genommen."
Nach einigem Nachfragen war für alle Verfahrensbeteiligte recht schnell klar: Das war alles andere als überzeugend. Oder wie die Richterin anmerkte: "Ich weiß nicht wie das im Iran so ist, aber in Deutschland muss ich dafür bezahlen, wenn ich Dienstleistungen in Anspruch nehme." Die Vorstellung, ohne hinreichende Informationen Objekte im Wert von zwischen 20 und 40 Mio. Euro kaufen zu wollen und deswegen auf gut Glück nach Deutschland zu reisen, schaffte auch die Staatsanwältin nicht.
Einhellige Konsequenz: Freispruch. "Erster Klasse", wie die Richterin in der Begründung meinte. "Nicht zweiter Klasse, wie bei Herrn Kachelmann."
Nachtrag:
Zugegeben, da mögen im Eifer des Gefechts einige Infos rund um den Fall außen vor geblieben sein. Dazu hätte ich zweifelsohne Näheres darstellen können, ein Versäumnis, für das ich mich entschuldige und verspreche, in Zukunft noch mehr darauf zu achten, dass mir solche Unklarheiten nicht mehr unterlaufen.
Aber bei allem Verständnis für die Kritik in den Kommentaren: Rassistisch ist der Post nun wirklich nicht. Zunächst steht die Überschrift mit einem "?" Der Bezug zum Iran ergab sich vor allem daraus, dass eben die Richterin anmerkte, dass sie über die entsprechenden Verhältnisse in diesem Land nichts wisse, was ich als die in der Überschrift gefasste Frage interpretiert hatte. Wer den gesamten Artikel gelesen hat, dürfte daneben erkennen, dass ich weniger den Iran oder die Herkunft des Zeugen sondern ganz gezielt seine - höchstpersönliche! - Glaubwürdigkeit in Zweifel gezogen habe. Gerade weil ich davon überzeugt bin, dass Immobiliengeschäfte überall auf der Welt mehr oder weniger gleichartig ablaufen, jedenfalls aber nicht so, wie der Zeuge im Rahmen seiner Aussage versuchte, uns weiß zu machen. Und da hilft dann eben nicht, wenn man wie ein internationaler Immobilienhändler auftritt.
Genau deswegen ist meine Webcam abgeklebt Flash hatte…
Genau deswegen ist meine Webcam abgeklebt: Flash hatte (mal wieder) eine Sicherheitslücke, die Websites Zugriff auf die Kamera gibt.
IMHO sollten fest verbaute Webcams und Mikrofone in Laptops physikalische Ausschalter haben.
Sparen am Rechtsstaat
Richtig laut wurde es heute aber angesichts der Reaktion des Staatsanwalts auf einen meiner Anträge:
"Wenn sich der Staat schon zwei Pflichterverteidiger leistet, muss er halt in anderen Bereichen sparen."Gerne. Fangen wir mit am besten den Kosten für die Untersuchungshaft an.
Von Weisungsrechten, Staatstrojanern und Strafanzeigen
In diesem Zusammenhang und quasi in Ergänzung zu meinen vorangegangenen Überlegungen zu diesem Thema scheint mir angebracht, über die strafrechtlich Verantwortlichen nachzudenken. Insbesondere auf Basis des bereits zitierten Artikels der Frankfurter Rundschau. Dort heißt es:
"Das alles hätten demnach Verantwortliche im Innenministerium, die OLG-Präsidenten sowie die Generalstaatsanwälte bereits von Anfang an gewusst. Schlimm, dass keiner von ihnen rechtliche Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit dieser Totalüberwachung gehabt zu haben scheint. Viel schlimmer aber, dass keiner von ihnen etwas unternommen hat, nachdem das Bundesverfassungsgericht all diese Punkte für verfassungswidrig erachtet hat. Gerade die Herren Generalstaatsanwälte in Bamberg, München und Nürnberg hätten aufgrund ihrer Weisungskompetenz da doch dringend tätig werden müssen.
Ein kurzer Blick in die Kommentierung zu § 13 StGB zeigt, dass man hier ohne großen argumentativen Aufwand durchaus von einer strafrechtlichen Verantwortung dieser Herren ausgehen kann. Die notwendige Verpflichtung, spätestens nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf die weitere Verwendung des Trojaners zu verzichten und entsprechende Anweisungen zu geben, scheint mir da aus vielen Gründen gegeben.
Ich bin jetzt gespannt, zu welchem Ergebnis die Staatsanwaltschaft gelangt, gerade im Hinblick darauf, dass die Herren Generalstaatsanwälte ihr Weisungs- und Direktionsrecht aus § 147 GVG nicht genutzt haben, um den Einsatz des Trojaners dann zu verhindern, als die Verfassungswidrigkeit offenbar geworden war.
Vermutlich werden sie sich spätestens jetzt wieder an dieses Direktionsrecht erinnern und die Staatsanwaltschaften anweisen, nicht zu ermitteln.
Staatstrojanische Straftaten?
Aktuell scheint festzustehen, dass jedenfalls das LKA Bayern diese Schnüffelsoftware eingesetzt hat, bei der - werkseitig sozusagen - weit mehr ausspioiert wird, als dies von Gesetzes und den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wegen zulässig wäre. In der „Leistungsbeschreibung“ des Herstellers DigiTask sollen gar alle Spionage-Funktionen detailliert erläutert sein, die jetzt beim Staatstrojaner als rechtswidrig gebrandmarkt werden, wie etwa die „Live-Ausleitung“, des Sprach-, Video-, und Chatverkehrs sowie der kompletten Dateiübertragung. Ebenso die Möglichkeit des heimlichen Hochladens weiterer Programme auf den Rechner des Überwachten. Dies soll aus Schriftwechsel zwischen Ministerium, Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälten hervorgehen.
Quer durch Blogs und Presse ist die Empörung groß und das völlig zu Recht. Bemerkenswerter Weise habe ich jedoch fast ausschließlich Überlegungen zu notwendigen politischen Konsequenzen vernommen, bis hin zu Rücktrittsforderungen in Richtung verantwortliche Behördenleiter oder Minister.
Wenig beleuchtet habe ich bislang aber die strafrechtliche Seite des Vorganges gefunden. Dabei liegt das meiner Ansicht nach sehr nahe. Unterstellen wir also den Einsatz des Trojaners in der vom CCC beschriebenen Weise und werfen dann einen Blick auf §§ 202a, c StGB.
§ 202a Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.Hierzu heißt es im Tröndle/Fischer, dem Standardkommentar zum StGB: "Sichverschaffen ist gegeben bei Infizierung mit sog. Trojanern, also versteckten Programmen zur Erlangung von Informationen über Vorgänge und zur Ausspähung von Daten." Das dürfte also unproblematisch erfüllt sein.
Weiter müssen diese Daten gegen unberechtigten Zugriff besonders gesichert sein. Die besondere Sicherung kann eine solche mechanischer Art zur Außensicherung sein, wie z. B. verschlossene Räume. Dazu wissen wir nun nichts Konkretes, doch dürfte zu erwarten sein, dass die im Fall eines Trojanereinsatzes betroffenen Rechner nicht in unverschlossenen Räumen oder auf der Straße stehen dürften. Auf Basis kriminalistischer und Lebenserfahrung, die Strafjuristen bei der Frage nach dem hinreichenden Tatverdacht regelmäßig als ausreichend erachten, kann man also davon ausgehen, dass die besondere Sicherung gegen unberechtigten Zugriff vorhanden gewesen war. Zumal man sonst kaum aufwändig einen Trojaner hätte installieren müssen.
Schließlich muss der Täter unbefugt handeln. Da sich beim Einsatz eines solchen Staatstrojaners in der vom CCC beschriebenen Weise die Ermittlungsbehörden eindeutig außerhalb sie legalisierender, sprich: rechtfertigender Grenzen bewegen, handelten sie unbefugt.
In staatsanwaltschaftlicher Manier lässt sich weiter konstatieren: Der Täter handelt bewusst und gewollt. Und schon ist der Tatbestand erfüllt.
Doch auch ohne konkreten Einsatz scheinen mir strafrechtliche Erwägungen angebracht:
§ 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.Dass der Einsatz des Trojaners vermutlich unter § 202a fallen würde, haben wir gerade geklärt. Bereits das Sichverschaffen eines solchen Programmes wird hier nun ebenfalls unter Strafe gestellt, wie auch das Überlassen an einen anderen, Verkaufen oder sonst Zugänglichmachen.
(2) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
Und schon wird es sowohl für die Herstellerfirma ("verkauft") aber auch für die involvierten Mitarbeiter des Ministeriums, die Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte sowie die LKA-Beamten ziemlich eng. Gerade auch die in der Presse in Bezug genommene Leistungsbeschreibung erlangt hier im Hinblick auf den Vorsatz besondere Bedeutung. Wenn dort gerade die außerhalb der Legalität liegenden Fähigkeiten des Programms angepriesen werden, fällt es doch eher schwer, ein "Wissen und Wollen" zu verneinen. Ein Jurastudent, der dies in einer Arbeit umfassender problematisieren würde, müsste sich höchst wahrscheinlich Punktabzüge gefallen lassen. Ich kenne aus meiner Praxis Fälle, in denen Strafverfolger und Gerichte auf wesentlich dünnerer Indizenlage sogar dringenden Tatverdacht für den Erlass von Haftbefehlen erkannt haben.
Nun ist natürlich einzuräumen, dass wir bislang nicht sicher feststellen können, ob dieser Staatstrojaner von DigiTask konkret eingesetzt wurde. Das festzustellen ist jedoch Aufgabe staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse ist jedenfalls zumindest ein Anfangsverdacht gegeben. Und der richtet sich gegen die Verantwortlichen bei DigiTask, dem bayerischen Innenministerium, den Präsidenten der und den Generalstaatsanwälten bei den Oberlandesgerichten Bamberg, München und Nürnberg sowie dem Präsidenten des LKA Bayern.
Leider bin ich nicht wirklich zuversichtlich, dass etwas geschieht. Dagegen steht die Erkenntnis vom Sozialverhalten der Krähen. Und auch die tragen bekanntlich schwarz...
"Offensichtlich nicht wesensfremd"
"Bestätigt wird die Täterschaft des Angeklagten letztlich auch durch die in der Hauptverhandlung verlesenen Vorverurteilungen des Angeklagten [...]. In beiden Fällen zeigt sich, dass der Angeklagte, der sich offenbar permanent in finanziellen Engpässen befindliche Angeklagte nicht davor zurückschreckt, diesen Zustand durch Begehung von Betrugsdelikten aufzubessern und ihm ein solches Vorgehen daher offensichtlich nicht wesensfremd ist."Betrügerisches Verhalten als Teil des Wesens eines Angeklagten - eigentlich sollte man solche Thesen im Orkus der Geschichte vermuten, weil es meines Wissens bis heute keinerlei Untersuchungen gibt, die das belegen. Aber es macht die Begründung so schön einfach, also hält sich so ein Vorurteil hartnäckig wie Rotweinflecken.
Ich nenne solche Entscheidungen übrigens "Bildzeitungsurteile". Denn garniert mit solchen "Volksweisheiten" erinnert es mich an die Serie des berühmt-berüchtigten Blattes mit "Volks-Computer", "Volks-Auto", etc..
Bei der Revisionsbegründung habe ich mich gefragt, ob dann nicht bei der Strafzumessung darüber nachgedacht werden müsste, dass der Täter, wenn die Straftat in seinem Wesen liegt, letztlich doch nichts dafür kann? Warum erörtert das Gericht konsequenter Weise nicht, ob eine Strafmilderung nach § 21 StGB angebracht wäre? Im Gegenteil: Die Vorstrafen werden natürlich auch noch strafschärfend berücksichtigt - hier aber ohne die Erkenntnis, dass es doch im Wesen des Verurteilten liegen soll.
Also habe ich wieder einmal eine Revision geschrieben, die wenn überhaupt sicher nicht aus diesem Grund erfolgreich sein wird. Aber das ist glücklicherweise nicht das einzige, das ich zu bemängeln habe.
Jetzt überlege ich, wie ich mich bei der nächsten Verhandlung vor dieser Kammer verhalte. Ironie des Schicksals: Ich darf den gleichen Mandanten verteidigen. Vor einer Kammer, die ihm bereits bescheinigt hat, dass ihm Betrugsdelikte nicht wesensfremd seien. Da werde ich zur Vorbereitung der Verhandlung wohl nochmal intensiv die Befangenheitsfrage durchdenken müssen...
Die Rente mit 69 wird schonmal durchgerechnet Irgendwo…
Die Rente mit 69 wird schonmal durchgerechnet. Irgendwo muss das Geld ja herkommen, mit dem die Griechen weiter an ihrer Rente mit 65 festhalten können und aus dem die Zocker ihre drohenden Verluste ersetzt bekommen…
BGH hebt das Urteil gegen Karlheinz Schreiber auf
Heute hob der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Augsburg auf. Dieses hatte Schreiber zu 8 Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Gegen dieses Urteil hatten sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt.
Die Bundesrichter bemängelten, das Landgericht habe nicht hinreichend geprüft, ob Schreiber seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich noch in Deutschland gehabt habe, was Voraussetzung für eine Steuerpflicht und damit auch für die Annahme einer Steuerhinterziehung sei. Zugleich hält es der BGH für möglich, dass auch eine Strafbarkeit wegen der Bestechung des seinerzeitigen Staatssekretärs Holger Fahls in Betracht komme und diese nicht, wie das Landgericht angenommen hatte, verjährt sei.
Ring frei zur nächsten Runde.
"Rechtsstaat heißt: Der Staat hat immer recht!"
Die Verhandlung drehte sich um die Frage, ob der Angeklagte derjenige ist, der Polizeibeamte verbal und unter Einsatz seines Mittelfingers beleidigt haben soll. In der Ermittlungsakte findet sich ein Video, das den Vorfall anschaulich dokumentiert mit bemerkenswert scharfen Bildern. Weiter findet sich dort eine Kopie des Führerscheins des Angeklagten. Die Bilder gab mir der Kollege im Vorfeld schon zur Ansicht, nachdem ich ihn seinerzeit auf meine Erfahrungen mit Herrn Richter am AG B. aufmerksam gemacht hatte. Auf den ersten Blick fand sich allenfalls eine sehr weit entfernte Ähnlichkeit. Bei genauerer Betrachtung fanden sich eine Vielzahl von nicht zusammenpassenden Merkmalen: Wo der Angeklagte deutliche Geheimratsecken sein Eigen nennt, zeigt das Bild einen Menschen mit vergleichsweise tiefer Stirn und gradem Haaransatz. Die Gesichtsform will auch nicht recht passen, etc.
Selbst die anzeigenerstattenden Polizisten mussten in der Hauptverhandlung einräumen, der Täter habe damals doch irgendwie anders ausgesehen. Und nach einem erste Blick auf die Videoprintouts stellte auch die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft fest: "Das ist doch nicht der Angeklagte!" Sie beantragte später dann auch konsequenter Weise Freispruch. Angeregt durch meine Warnungen stellte der Kollege vorsorglich auch noch einen Beweisantrag auf Einholung eines anthropologischen Sachverständigengutachten.
Doch so leicht lässt sich Herr Richter am AG B. nicht unterkriegen. Anthropologisches Sachverständigengutachten? Wozu? Das kann er selbst beurteilen und zwar besser als alle anderen. Folglich, der geneigte Leser ahnt es bereits, verurteilte er den Angeklagten kurzerhand wegen Beleidigung. Nicht ohne den Hinweis, dass man sich bei ihm auch schnell mal verpokern könne, wenn man schweigt.
Der Kollege hat selbst heute Abend noch eine ziemlich schlechte Laune. Da halfen alle Beschwichtigungsversuche und Hinweise auf die vernünftige Berufungskammer, die für Herrn B.'s Urteile zuständig ist, nicht.
Sein Tagesmotto: siehe Überschrift.
Französische Atomaufsicht zu Löchern in einem AKW …
Französische Atomaufsicht zu Löchern in einem AKW: “Joa, kann schon die Sicherheit beeinträchtigen. Macht euch aber nix draus, sowas passiert öfter” (via SZ)
Als Gegenmaßnahme gabs dann auch dazu passend “strongly worded letters”.
Brutalstmögliche Aufklärung
Aktuell wird diese "Aufklärungsmethode" im Zusammenhang mit der so genannten "Servergate"-Affäre angewandt. Die hessische SPD hatte im Landtag die schwarz-gelbe Landesregierung um Erklärungen gebeten und einen Katalog Fragen dazu gestellt, deren Antworten Herr Hahn vergangene Woche vorgelegt hat.
Darin behauptet er, aus einem Schreiben der französischen Ermittlungsbehörden an das BKA gehe hervor, dass ein Angriff auf das automatisierte Datenverarbeitungssystem des Energieunternehmens erwartet wurde.
Insbesonder zu dieser Aussage hat heute der Vorstand der von der Durchsuchung betroffenen Piratenpartei heute Stellung genommen. Darin heißt es:
"Tatsächlich sind in diesem Schreiben keinerlei Hinweise auf den angeblich bevorstehenden Angriff enthalten. Vielmehr fand der Angriff, der sich außerdem ausschließlich gegen die Webseiten des französischen Energieversorgers EDF und nicht gegen kritische Infrastruktur der von ihm betriebenen Atomkraftwerke richtete, bereits über einen Monat vor der Durchsuchung statt.
Der Justizminister will offenbar eine Eilbedürftigkeit vortäuschen, die tatsächlich weder vorlag noch von der ermittelnden französischen Staatsanwaltschaft behauptet wurde. Das ist doppelt skandalös: Einerseits, weil hier das Parlament gezielt falsch informiert wird. Andererseits, weil das Justizministerium versucht, Fehler der Justiz zu kaschieren, statt Aufklärung zu betreiben."Hinter dieser Frage bzw. der ministeriellen Antwort steht die von den Piraten erhobene Rüge, entgegen der Behauptung im Durchsuchungsbeschluss habe keine Eilbedürftigkeit bestanden. Mit der angeblichen Flüchtigkeit der Daten im Netz hatte der Durchsuchungsbeschluss begründet, warum nicht auf das bereits angekündigte Rechtshilfeersuchen gewartet werden könne. Da dies allerdings rund einen Monat nach der in Rede stehenden DDoS-Attacke irgendwie nicht so recht überzeugend klang, brauchte man wohl eine andere Erklärung. Vermutlich hat man in der Ermittlungsakte keine gefunden. Also baute man sie sich in einem kleinen Nebensatz zusammen.
Mal gespannt, ob sich die SPD das gefallen lässt. Und wie Herr Hahn dann wohl reagieren wird?
Ich wage mal einen Tipp: Vermutlich wird er sich auf einen Übersetzungsfehler berufen. Schließlich handelt es sich um ein Schreiben in französischer Sprache. Auch wenn es in der Akte vom BKA übersetzt worden war.
Verspätung dank Untersuchungshaft
Dass die Untersuchungshaft aber auch zu einer Verzögerung im Verfahren führen kann, durfte ich gestern auf recht ungewöhnliche Weise erleben: Der für 9:30 Uhr terminierte Beginn der Hauptverhandlung musste mehrfach nach hinten verschoben werden, weil mein Mandant nicht da war. Die JVA hatte schlicht und ergreifend vergessen, seinen Transport zu organisieren. Und so begannen wir erst um 13:00 Uhr.
Was mich zu der Anmerkung veranlasste, dass wir das Ganze nur der Anordnung der Untersuchungshaft zu verdanken haben. "Hätten Sie den Haftbefehl auf meinen Antrag hin aufgehoben, hätten wir ohne Verzögerung anfangen können. Mein Mandant wäre pünktlich da gewesen."
Die Reaktion war, sagen wir: indifferent.
Warum ich Werbung blocke obwohl einige Websitebetreiber sich…
Warum ich Werbung blocke, obwohl einige Websitebetreiber sich darüber aufregen: 7 Tabs in einem aktuellen Google Chrome ohne Adblocker, und der Browser frisst nen ganzen CPU-Kern und die Videos, die ich eigentlich anschauen wollte, ruckeln. Ohne Adblock ist das Internet schlicht nicht mehr benutzbar. Und erst wenn sich das zuverlässig auf mindestens 99% aller Websites geändert hab, mach ich den Adblocker wieder aus. Schade für die wenigen Websitebetreiber, die sich mit maßvoller Werbung etwas dazuverdienen wollen. Hatte ich aber alles schon in meinem offenen Brief an die Internet-Werbebranche erklärt.
Update: Sorry, war ne alte Version. Die neue braucht ca. 15 Tabs bevor das gleiche passiert – auch nicht viel besser.
Das Nexus S erkennt die SIM Karte nicht…
Das Nexus S erkennt die SIM-Karte nicht? Lösung: Falsch herum einstecken (Kontakte nach unten, aber nicht mit der fehlenden Ecke voran). Liebe Samsung-Ingenieure: Diese fehlende Ecke bei der SIM kann man dafür nutzen, dass die Karte nur richtig herum reinpasst. Würde natürlich voraussetzen, dass die Karte in der logischen Richtung (Ecke nach vorn) eingeschoben wird. Vielleicht hilft das Posting hier ja jemandem.
"Kontraste" zur Abmahnindustrie
Hoffentlich schauen sich den auch die mit den Urheberrechts-Verfahren befassten Richter einmal in Ruhe an. Und denken vielleicht über ihre Interpretation der Beweislast in solchen Rechtsstreiten nach. Dieser Punkt kam bei Kontraste nämlich leider viel zu kurz.
Servergate update
Zum Zeitpunkt des Beschlusses am 19.05.2011 lag lediglich ein Schreiben der ermittelnden französischen Staatsanwältin an das Bundeskriminalamt vor, in dem sie es für unabdingbar erklärt, für den in Rede stehenden Zeitraum "Auszüge (vermutlich Logfiles) der die Gemeinschaftsplattform http://piratenpad.de/greenrights ... sowie eine Kopie des betroffenen Servers zu erhalten." So lautet jedenfalls die Arbeitsübersetzung des BKA. Eine Übersetzung durch einen amtlich bestellten Übersetzer hat man sich gespart. Die Sache war ja eilbedüftig, nachdem seit der in Rede stehenden DDoS-Attacke ja bereits knapp ein Monat verstrichen war...
Der Text ist ganze 13 Zeilen lang, einschließlich der Zusicherung, dass ein Rechtshilfeantrag gefertigt werden wird ("sera faite à bref délai à cette fin").
Das war's. Mehr lag dem Gericht nicht vor, außer einer längeren Aktennotiz des sachbearbeitenden BKA-Beamten darüber, was ein DDoS-Angriff ist und wie er im konkreten Fall von "Anonymous" geführt worden sein soll. Interessant ist allenfalls noch die Feststellung des ermittelnden Beamten, dass nicht beurteilt werden könne, ob die Piratenpartei kooperativ auf eine polizeiliche bzw. staatsanwaltschaftliche Anfrage um Herausgabe möglicherweise beweisrelevanter Daten reagieren würde. Daher sei der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss zu beantragen.
Das Rechtshilfeersuchen selbst, dass sich dann ausführlich mit den rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten auseinandersetzt, wurde erst am 23.05.2011 verfasst und lag soweit ersichtlich erstmals am 28.05.2011 in übersetzter Fassung vor. Zur Erinnerung: Der Beschluss erging am 19.05.2011.
Gedanken darüber, ob die DDoS-Attacke überhaupt nach deutschem Recht strafbar ist, hat sich bislang noch niemand gemacht. Dabei scheint mir das äußerst zweifelhaft. Aber das ist einen separaten Post wert...
Ergänzung:
Da es offenbar auch im Zusammenhang nicht jedem klar wird, sei darauf hingewiesen, dass es in diesem Post nur um das Servergate-Verfahren und den Inhalt der dazugehörigen Akte geht. Dies gilt auch für den letzten Absatz.
Gulli hat ein herrliches Interview mit Paypal gemacht…
Gulli hat ein herrliches Interview mit Paypal gemacht. Auf die wirklich heißen Fragen, bei denen es um Kritik an Paypal geht, gabs einfach gar keine Antwort – was immerhin eine klarere Aussage ist, als das Geblubber was auf die anderen Fragen kommt, wie z. B. (von mir überspitzt) “Warum friert PayPal willkürlich Konten von Nutzern inkl. deren Geld 180 Tage lang ein?” – “Das ist nur zu ihrem eigenen Besten! Außerdem verpflichten uns die Vorschriften, auch unser Bestes zu wollen und daher behalten wir das Geld im Zweifel erstmal 180 Tage lang.”
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